Patto Federale 1291 al LAC / echi anche a Svitto tramite interrogazione PS e risposta delle autorità
Warum darf Lugano den Bundesbrief nicht ausleihen? Beantwortung der Kleinen Anfrage KA 30/17
1. Wortlaut der Kleinen Anfrage
Am 30. Oktober 2017 haben die Kantonsrätin Prisca Bünter und Kantonsrat Patrick Schnellmann folgende Kleine Anfrage eingereicht:
«Die Idee, dieses Dokument in der Gemeinde Schwyz zu beherbergen kam 1891 auf, wurde aber erst 1935 und 1936 mit dem Bau des heutigen Bundesbriefarchives realisiert.
Eine Anfrage, dieses Dokument auszuleihen, gab es bereits 2006 aus den USA. Diese wurde vom Regierungsrat des Kantons Schwyz gutgeheissen. Die “Gründungsurkunde” gelangte für die Ausstel- lung im National Constitution Center in Philadelphia nach Übersee und kehrte unversehrt ins Bun- desbriefmuseum zurück.
Eine kürzliche Anfrage der Stadtregierung Lugano, für eine befristete Leihgabe ins Tessin wurde gemäss Medienberichten (Bote der Urschweiz vom 08. Oktober 2017) von der Regierung nun jedoch abgelehnt. Dieser Entscheid stösst in der Bevölkerung auf Unverständnis:
So kennt die Schweiz eine lange, bewährte Tradition, Kunstgegenstände und Kulturgüter an andere Museen auszuleihen und für temporäre Ausstellungen zur Verfügung zu stellen. Diese Tradition trägt entscheidend dazu bei, das Wissen über historische Zusammenhänge in der Bevölkerung zu stärken und interessierten Personen einfacheren Zugang zu den Kulturgütern zu ermöglichen.
Gemäss Medienberichterstattung begründet Regierungsrat Michael Stähli den ablehnenden Ent- scheid mit den Bedenken, “dass Begehrlichkeiten aus anderen Landesteilen, Kantonen oder Museen geweckt werden könnten”. Unseres Erachtens ist es absolut nachvollziehbar, dass andere Kantone den Bundesbrief für eine Weile bei sich ausstellen möchten – schliesslich gilt er als Gründungsdo- kument der Eidgenossenschaft zu der sie, genauso wie der Kanton Schwyz, gehören. So könnte das Bundesbriefmuseum während den Leihphasen problemlos ein Faksimile ausstellen.
Vor diesem Hintergrund ist der Entscheid der Regierung, den Bundesbrief nicht auszuleihen und damit das Tessin vor den Kopf zu stossen, nicht nachvollziehbar und wir bitten die Schwyzer Regie- rung um Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wie ist der Bundesbrief in den Besitz des Kantons Schwyz gekommen und warum soll er heute ausschliesslich im Bundesbriefarchiv Schwyz ausgestellt werden dürfen?
2. Weshalb wurde die Anfrage aus dem Tessin abgelehnt, aber eine Leihgabe in die USA im Jahr 2006 gutgeheissen?
3. Unter welchen Bedingungen ist die Schwyzer Regierung bereit, eine erneute Anfrage aus dem Tessin, oder zukünftige Anfragen aus anderen Landesteilen, gutzuheissen?
Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen.»
2. Antworten des Bildungsdepartements
2.1 Wie ist der Bundesbrief in den Besitz des Kantons Schwyz gekommen und warum soll er heute ausschliesslich im Bundesbriefarchiv Schwyz ausgestellt werden dürfen?
Der Bundesbrief von 1291 war seit jeher im Eigentum des Standes resp. des Kantons Schwyz. Bei diesem Vertragswerk zwischen Uri («homines vallis Uranie», Schwyz («universitas vallis de Switz») und Nidwalden («communitas hominum Intramontanorum Vallis inferioris») ist Schwyz einer der drei genannten Partner des Bündnisses. Das heute im Bundesbriefmuseum ausgestellte Dokument ist das Schwyzer Exemplar. Seit seiner Niederschrift lag das Dokument im Archiv des Standes Schwyz. Die erste amtliche Erfassung des Bundesbriefs erfolgte im Jahr 1724 im Archivverzeichnis von Landschreiber Franz Anton Frischherz. Bereits damals war der Bundesbrief Bestandteil der Urkun- densammlung des Standes Schwyz. Heute wird der Bundesbrief als Urkunde Nr. 27 in der Samm- lung des Staatsarchivs Schwyz geführt. Als Rechtsnachfolger des Eidgenössischen Ortes Schwyz hat der 1848 konstituierte Kanton Schwyz auch die Verfügungsgewalt über die archivischen Nachlässe inne. Weil das kantonale Archivwesen ein Verwaltungsbereich des Kantons Schwyz ist, fallen gemäss Archivgesetz Entscheide über Ausleihen in die Kompetenz des Staatsarchivars respektive – bei be- deutenden Sammlungsobjekten – in diejenige des Regierungsrates, der letztinstanzlich entscheidet.
Nachdem dem Bundesbrief seit dem ausgehenden 19. Jahrhundert in seiner Eigenschaft als «Grün- dungsdokument» eine herausragende nationalgeschichtliche Bedeutung zugemessen wurde, durch- lebte er in der Zeit der Geistigen Landesverteidigung seine Hochblüte und erhielt 1936 mit dem Bundesbriefarchiv sein eigenes kantonales Museum, das 1992 in «Bundesbriefmuseum» umbe- nannt wurde. Seit mittlerweile 81 Jahren können hier sowohl der Bundesbrief, aber auch alle weite- ren bedeutenden gemeineidgenössischen Urkunden aus dem Staatsarchiv Schwyz im Original be- sichtigt werden.
Das Bundesbriefmuseum nimmt in der kulturhistorischen Landschaft einen bedeutenden Platz ein, wurde selbst zum Identifikations- und Erinnerungsort der Schweizer Bevölkerung und zu einem Denkmal der Schweizer Geschichtskultur in Schwyz. Es stellt trotz seiner geringen Grösse in der Schweizer Museumslandschaft eine prominente Institution dar. Dies nicht zuletzt auch deshalb, weil in Schwyz allein die vollständige Sammlung der grundlegenden Urkunden zur Geschichte der Eidge- nossenschaft im späten Mittelalter im Original besichtigt werden kann. Das Museum und die darin ausgestellten Urkunden ergänzen einander gegenseitig.
2.2 Weshalb wurde die Anfrage aus dem Tessin abgelehnt, aber eine Leihgabe in die USA im Jahr 2006 gutgeheissen?
2006 konnte der Bundesbrief in einem der bedeutendsten Museen der USA Tausenden von ameri- kanischen Bürgerinnen und Bürgern mit Schweizer Wurzeln oder Auslandschweizerinnen und Aus- landschweizern gezeigt werden. Die Ausstellungsorganisation oblag dabei Schweizer Behörden (Ge-
neralkonsulat New York). Anders als bei dieser Ausleihe nach Amerika, deren Konstellation der Re- gierungsrat damals als einmalig bezeichnete, würde mit der Ausleihe des Dokuments ins Tessin ein Präjudiz geschaffen. Es wäre damit zu rechnen, dass auch weitere Landesteile, Kantone oder Muse- en ein gleichlautendes Leihbegehren stellen würden. Damit würde das Dokument gehäuft problema- tischen äusseren Einwirkungen ausgesetzt, wodurch die über 700 Jahre alte Pergamenturkunde Schaden nehmen könnte. Zudem ginge Schwyz auch ein kulturelles Spezifikum verlustig. Dass in der Schweiz 1936 ein Museum (damals: Bundesbriefarchiv) eröffnet wurde, das insbesondere der Präsentation einer für die Identität unseres Landes zentralen Urkunde dient, darf als einzigartig be- zeichnet werden. Ein Spezifikum, das gerade in touristischer Hinsicht ein Schwergewicht für unse- ren Kanton darstellt.
2.3 Unter welchen Bedingungen ist die Schwyzer Regierung bereit, eine erneute Anfrage aus dem Tessin, oder zukünftige Anfragen aus anderen Landesteilen, gutzuheissen?
Die Ausleihe des Bundesbriefs an Museen oder Kulturzentren in der Schweiz erachten wir als wenig sinnvoll. Es handelt sich beim Bundesbrief und dem Bundesbriefmuseum um ein kulturelles Spezi- fikum für Schwyz. Das Dokument von 1291 soll eben gerade im Wirkungszusammenhang mit dem 1936 hierfür eigens erbauten Museum erlebt und verstanden werden können. Museum und Bun- desbrief(e) bilden eine Einheit, die mit der gehäuften Ausleihe des Bundesbriefs von 1291 an Mu- seen in unserem Land verloren ginge.
2014 wurde die Ausstellung im Bundesbriefmuseum auf den neusten Stand der Wissenschaft ge- bracht und der erinnerungskulturellen Dimension des Dokuments Rechnung getragen. Seither erfreut sich das Museum anhaltend steigender Besucherzahlen und darf – mehr noch als bis anhin – als Schwyzer Eigenheit bezeichnet werden. Interessierte Personen aus allen Landesteilen können den Bundesbrief und das dazugehörende Museum hier in Schwyz (ausser an Montagen) täglich besichti- gen.
Dem Stadtpräsidenten von Lugano, Herrn Marco Borradori, wurden die Gründe für die Absage schriftlich mitgeteilt. Gleichzeitig wurde einer Delegation der Stadt Lugano das Angebot einer Einla- dung ins Bundesbriefmuseum nach Schwyz ausgesprochen.
Bildungsdepartement des Kantons Schwyz
Departementsvorsteher
Michael Stähli, Regierungsrat