A nome del comitato svizzero interpartitico “Tunnel San Gottardo sicuramente sì” vi inoltriamo il comunicato stampa in tedesco in merito alle disinformazioni dell’ex consigliere federale a capo del dipartimento dei trasporti, Moritz Leuenberger, rilasciate in un’intervista sulla TagesAnzeiger.
Ringraziandovi della pubblicazione, porgiamo cordiali saluti.
Il segretariato
Fehlinformationen von Moritz Leuenberger
Moritz Leuenberger beschönigt als ehemaliger Verkehrsminister die Verlade-Basteleien am Gotthard und droht damit bei einem Nein zur bundesrätlichen Sanierungslösung einen Scherbenhaufen anzurichten. In einem Interview im TagesAnzeiger greift Leuenberger jetzt mit klaren Fehlinformationen zur Verfassungsmässigkeit und zum Kapazitätsausbau direkt in den Abstimmungskampf ein. Mit dem Widerstand gegen eine zweite Röhre werden zusätzliche Unfalltote im Tunnel in Kauf genommen.
2021 sollen nach den beschönigenden Berichten des ehemaligen Verkehrsministers Moritz Leuenberger die Verladeanlagen einsatzbereit stehen. Heute ist klar: Die Anlagen werden, wenn überhaupt, frühestens 2028 oder 2029 bereitstehen, dies unter der optimistischen Annahme, dass die Planung und Plangenehmigung für den Bau der milliardenteuren Verladeanlagen in den Alpentälern bei Biasca und Erstfeld in 9 sowie die Bauten in 3 Jahren abgeschlossen werden können. Keiner der potenziellen Standortkantone will Land zur Verfügung stellen, auf denen solche riesigen Anlagen gebaut werden könnten. Und klar ist auch: Die in Leuenbergers Berichten errechneten Kapazitäten reichen weder für die Personenwagen noch für die Lastwagen nur annähernd aus. Stundenlange Wartezeiten, massiver Umwegverkehr und ein finanzielles Fiasko wären die Folge, wenn Leuen- bergers Fehlplanungen umgesetzt werden müssten.
Verfassungskonformität: Inakzeptable Fehlinformationen
Wird der Gotthard-Strassentunnel mit einer zweiten Röhre saniert, kann der Verkehr künftig pro Röhre einspurig ohne gefährlichen Gegenverkehr geführt werden. Die Kapazitäten werden nicht erhöht. Das in der Verfassung garantierte Verbot für einen Kapazitätsausbau würde vielmehr zusätzlich im Gesetz verankert und gestärkt. Dies geht aus einem juristischen Gutachten hervor, das von der Alpeninitiative im Jahr 2011 beim St. Galler Professor Philippe Mastronardi in Auftrag gegeben wurde – und nicht von den Befürwortern des
Sanierungstunnels, wie der Tagesanzeiger fälschlicherweise suggeriert.
Prof. Mastronardi kam in diesem Gutachten zum Schluss, dass der Bau eines Sanierungstunnels nur dann verfassungskonform sei, „wenn sie im Voraus gesetzlich geregelt“ werde. Dazu müsse „das Strassentransitverkehrsgesetz durch Regeln ergänzt werden, welche eine spätere Nutzung von mehr als 2 Spuren verhindert“ (siehe Medienmitteilung der Alpeninitiative vom 10.03.2011). Wenn Moritz Leuenberger als ehemaliger Verkehrsminister in Kenntnis dieser Studien das Gegenteil behauptet, ist dies eine willentliche Fehlinformation der Stimmbürger. Dass sich ein ehemaliger Bundesrat direkt in einem Abstimmungskampf einmischt ist erstaunlich. Dass er es mit offensichtlichen Falschaussagen macht, ist eines ehemaligen Bundesrats unwürdig.
Autofahrer sind nicht Bürger zweiter Klasse
Aus Sicherheitsgründen setzte sich Moritz Leuenberger als Verkehrsminister mit viel Engagement für den Bau von zwei Tunnelröhren beim Bahntunnel am Monte Ceneri ein. Völlig zu Recht verwies er auf die Gefahr von Kollisionen selbst im Schienenverkehr bei Gegenverkehr in einem Tunnel. Bei der Strasse gelten für Leuenberger offenbar andere Massstäbe. Mit dem Widerstand gegen eine zweite Röhre wird mit der Sicherheit der Automobilistinnen und Automobilisten gespielt, die auf die Strassenverbindung angewiesen sind. Der Gotthard-Strassentunnel dürfte heute nur mit einer Röhre aus Sicherheitsgründen gar nicht mehr gebaut werden. Er entspricht den geltenden Sicherheits- standards nicht mehr. Nur der Bau einer zweiten Röhre bringt hier die dringend nötige Verbesserung.